Brandschutzpläne

ERSTELLUNG | Beratung | Revision

Beratung

Bei uns bekommen Sie immer den richtigen Plan für Ihre Anforderungen für Ihr Objekt. Wir beraten Sie gern.

Erstellung

Jede brandschutztechnische Zeichnung wird durch unser CAD-Abteilung nach einer gründlichen vor Ort Begehung selbst erstellt.

Kontrolle

Wir überprüfen in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Brandschutzpläne in Ihrem Objekt auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Brandschutzpläne

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung  und Aktualisierung von Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675

Hierbei handelt es sich objektbezogene Sicherheitsgrafiken und Objektinformationen des abzubildenden Objektes.  Die darin enthaltenen Informationen sind wichtiger Bestandteil, um der Feuerwehr im Vorfeld und im Einsatz eine sichere Grundlage zur Rettung von Mensch und Tier, dem Objektschutz und zur Brandbekämpfung zur Verfügung zu stellen. 

Die Planunterlagen werden von uns grundsätzlich in enger Absprache mit den zuständigen Behörden bzw. den zuständigen Feuerwehren erstellt.

Diese werden vornehmlich in öffentlich -oder gewerblich genutzten Gebäuden gefordert. Dazu zählen beispielsweise Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen usw.), Versammlungsstätten wie z.B. Theater oder sonstige „gefährdete“ Objekte wie Hotels.

Flucht- und Rettungspläne stellen eine Orientierungshilfe im Brandfall dar. Hauptbestandteile sind die Ausweisung von Notausgängen sowie die Standortdarstellung von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. 

Diese werden vornehmlich in öffentlich -oder gewerblich genutzten Gebäuden gefordert. Dazu zählen beispielsweise Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen usw.), Versammlungsstätten wie z.B. Theater oder sonstige „gefährdete“ Objekte wie Hotels. Grundsätzlich kann in jeglichen  Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, von einer Sinnhaftigkeit der Erstellung eines entsprechenden Flucht- und Rettungsplanes ausgegangen werden.

Die Arbeitsstättenverordnung §4 Absatz 4 regelt, dass der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen hat, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Feuerwehrlaufkarten sind objektbezogene Pläne, die der Feuerwehr bei einer Alarmierung der Brandmeldeanlage ermöglicht, sich schnellstmöglich in unbekannten und unübersichtlichen Gebäuden zu orientieren. Feuerwehrlaufkarten dienen zur raschen Lokalisation des ausgelösten Brandmelders und ermöglichen somit eine schnelle, präzise und sichere Brandbekämpfung.

Die Laufkarten werden grundsätzlich an der Brandmeldezentrale oder am entsprechenden Feuerwehrbedienfeld aufbewahrt. Die Vorderseite bildet den Grundriss des Objektes, sowie die Brandschutzeinrichtungen (BMZ, FSD, UE, etc.) ab, die Rückseite stellt die jeweiligen Meldergruppen und die Laufwege dar. 

Um zu erreichen, dass eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet werden kann, müssen entsprechende Feuewehrlaufkarten im Objekt vorgehalten werden.