E-Check

Wiederholungsprüfungen nach DGVU Vorschrift 3 (E-Check)

Gemäß Unfallverhütungsvorschriften muss der ordnungsgemäße Zustand im Betrieb befindlicher Maschinen und Geräte sichergestellt werden. Zu diesem Zweck werden vom Sicherheitsbeauftragten, abhängig von Einsatzgebiet und -häufigkeit der Geräte, individuelle Prüfintervalle festgelegt.

Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 

  • für alle handgeführten Elektrogeräte
  • für Schweißgeräte, Kernbohrgeräte und Kabeltrommeln