E-Check
Wiederholungsprüfungen nach DGVU Vorschrift 3 (E-Check)
Gemäß Unfallverhütungsvorschriften muss der ordnungsgemäße Zustand im Betrieb befindlicher Maschinen und Geräte sichergestellt werden. Zu diesem Zweck werden vom Sicherheitsbeauftragten, abhängig von Einsatzgebiet und -häufigkeit der Geräte, individuelle Prüfintervalle festgelegt.
Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3
- für alle handgeführten Elektrogeräte
- für Schweißgeräte, Kernbohrgeräte und Kabeltrommeln